Impfen
Was ist die HPV-Impfung? >> mehrWelche Vorteile bietet diese Impfung? >> mehr
Wann sollte geimpft werden? >> mehr
Wird die Impfung von der Krankenkasse übernommen? >> mehr
Mädchen und Frauen sollten sich bei der Vorbeugung von Gebärmutterhalskrebs von irreführenden Berichten und Aussagen zur Wirksamkeit einer HPV-Impfung mit Gardasil® nicht verunsichern lassen >>mehr
Impfung gegen das humane Papillomvirus
Die Impfung gegen das humane Papillomvirus ist eine primäre Abwehr gegen das Virus und die durch das Virus hervorgerufenen Erkrankungen, wie z. B. Gebärmutterhalskrebs.
Da eine Ansteckung mit dem Virus sehr früh im Leben erfolgt, sollte die Impfung von jungen Mädchen und Frauen durch einen Langzeitimpfschutz, lange bevor sie dem Virus ausgesetzt sind, optimalen Schutz bieten.
„Die Kombination von Vorsorge mittels Abstrich und Impfung wird die Wirksamkeit des Programms zur Bekämpfung von Gebärmutterhalskrebs erhöhen.”
Um eine optimale Wirkung der Impfung gegen Gebärmutterhalskrebs und weitere durch HPV verursachte Krankheiten zu gewährleisten, sollte Folgendes berücksichtigt werden:
Da eine Ansteckung mit dem Virus sehr früh im Leben erfolgt, sollte die Impfung von jungen Mädchen und Frauen durch einen Langzeitimpfschutz, lange bevor sie dem Virus ausgesetzt sind, optimalen Schutz bieten.
„Die Kombination von Vorsorge mittels Abstrich und Impfung wird die Wirksamkeit des Programms zur Bekämpfung von Gebärmutterhalskrebs erhöhen.”
Um eine optimale Wirkung der Impfung gegen Gebärmutterhalskrebs und weitere durch HPV verursachte Krankheiten zu gewährleisten, sollte Folgendes berücksichtigt werden:
- Beginn der Impfung vor der Pubertät, wenn sich eine organisierte Impfung anbietet
- Auffrischungsimpfung bei älteren Jugendlichen und jungen Frauen
- Berücksichtigung von Frauen über 25 Jahren (basiert auf klinischen Daten)
Welche Vorteile bietet diese Impfung?
Hauptziel der Impfung gegen Krebs ist es, Leben zu retten und Schutz gegen Gebärmutterhalskrebs und andere mit dem humanen Papillomvirus verbundene Krankheiten zu bieten.Der Impfstoff schützt gegen den Gebärmutterhalskrebs und dessen Vorstufen, gegen Vorstufen des Vaginalkrebses sowie Erkrankungen, die in den ersten Jahren nach der Berührung mit dem Virus ausbrechen. Bei diesen Erkrankungen handelt es sich um Läsionen des Gebärmutterhalses im Frühstadium, die möglicherweise krebserregend sind, äußere Genitalläsionen, wie Vulva- und Vaginaerkrankungen, sowie Genitalwarzen.
Die Impfung gegen das Papillomvirus bietet weitere Vorteile:
- Die Zahl auffälliger Abstriche ist rückläufig, da Läsionen des Gebärmutterhalses im Frühstadium erkannt werden. Diese Läsionen sind – egal, ob sie sich zu Krebszellen entwickeln oder nicht – für die betroffenen Frauen noch immer ein hoher Stressfaktor.
- Die Zahl der Patienten, die schwierige, schmerzhafte und stressige Behandlungen durchmachen müssen, sinkt.
Wann sollte geimpft werden?
Da die Ansteckung mit dem Virus sehr früh im Leben erfolgt, sollte die Impfung der jungen Mädchen und Frauen durch einen Langzeitimpfschutz, lange bevor sie dem Virus ausgesetzt sind, optimalen Schutz bieten.Wenn Sie möchten, können Sie dieses Informationsblatt, das Sie herunterladen können, beim nächsten Arztbesuch mitnehmen. Für PDF-Dokumente müssen Sie einen Adobe Acrobat Reader auf Ihrem Computer installiert haben.
Kostenübernahme durch die Krankenkasse
Im Rahmen der Gesundheitsreform ist eine neue „Schutzimpfungs-Richtlinie“ vorgesehen. Diese Impfrichtlinie bedeutet in der Praxis, dass wenn eine Impfung von der Ständigen Impfkommission (STIKO) am Robert Koch-Institut empfohlen wird, sie in den allermeisten Fällen von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt wird – darunter die Impfung gegen humane Papillomviren (HPV) für Mädchen und junge Frauen zwischen 12 und 17 Jahren.Vor dieser Neuregelung waren Impfungen freiwillige Satzungsleistungen, zu denen die Kassen aber nicht generell verpflichtet waren.
Wird also demnächst eine Impfung von der STIKO empfohlen, hat der G-BA drei Monate Zeit, um darüber zu entscheiden, ob sie in den Pflichtleistungskatalog aufgenommen wird, in dem steht, was von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden muss. Hält der G-BA den Termin nicht ein, können die Impfungen aber auch erst einmal freiwillig von den Kassen bezahlt werden.
Reiseimpfungen bilden allerdings auch künftig die Ausnahme: In der Regel muss der Verbraucher sie aus eigener Tasche zahlen. Besteht aber die Gefahr, dass durch einen nicht entsprechend geimpften Touristen eine gefährliche Krankheit eingeschleppt wird, so müssen die Kassen – im Interesse der öffentlichen Gesundheit – laut G-BA für diese Impfung aufkommen. Als Beispiel gilt die Impfung gegen Poliomyelitis bei Reisen in Endemiegebiete.
Die Kassen haben aber einen gewissen Entscheidungsspielraum: So können sie die Kosten für Reiseimpfungen übernehmen oder auch für eine HPV-Impfung, die Mädchen unter zwölf Jahren oder Frauen über 17 Jahren verabreicht wird – also außerhalb des von der STIKO empfohlenen Impfzeitraums.
Mädchen und Frauen sollten sich bei der Vorbeugung von Gebärmutterhalskrebs von irreführenden Berichten und Aussagen zur Wirksamkeit einer HPV-Impfung mit Gardasil® nicht verunsichern lassen
Leimen, 04. Dezember 2008 – Der Artikel „Schnellschuss mit fehlender Präzision“ in der Süddeutschen Zeitung vom 26.11.2008 und das Manifest einiger Kritiker machen irreführende Angaben zur Wirksamkeit von Gardasil® bei der Vorbeugung von Gebärmutterhalskrebs. Mädchen, Eltern und junge Frauen sollten sich davon nicht verunsichern lassen, sondern mit ihrem Arzt über die Impfung sprechen. Sie kann Krankheit vorbeugen und Leben retten.„Wir stellen uns der Kritik. Aber wir erwarten von Kritikern das gleiche Verantwortungsbewusstsein, das sie von uns erwarten“, sagt Dr. Hans Joachim Hutt, wissenschaftlicher Leiter von Sanofi Pasteur MSD. „Sie dürfen Menschen nicht leichtfertig verunsichern, Fakten nicht pauschal als Halbwahrheiten und Wunschdenken der Industrie abtun und ein der Krankheitsvorbeugung verpflichtetes Unternehmen nicht verunglimpfen.“
Die Gesundheitsbehörden in Deutschland und in 17 weiteren westeuropäischen Ländern sowie in den USA, Kanada und Australien empfehlen Mädchen eine Impfung gegen Humane Papillomviren (HPV) zur Vorbeugung von Gebärmutterhalskrebs. In fast allen dieser Länder werden die Kosten erstattet. Zuvor haben Zulassungs- und Gesundheitsbehörden sowie Impf-, Virus- und Krebsexperten aus aller Welt die Studiendaten zu Gardasil® begutachtet.
In klinischen Studien verhinderte Gardasil® bei Mädchen und Frauen 98-100% der von den HPV-Typen 16 oder 18 verursachten Krebsvorstufen (CIN2/3, AIS), sofern die Impfung mit allen drei Dosen vor einer Infektion mit HPV 16 oder 18 erfolgte. Da HPV 16 und 18 allein 70% allen Gebärmutterhalskrebses in Europa verursachen, sollte ein entsprechender Einsatz der Impfung mit Gardasil® in Zukunft bis zu 70% allen Gebärmutterhalskrebses verhindern können.
Kleinere Prozentzahlen als 98-100% stammen aus Analysen in anderen Studiengruppen. Sie betrafen neben von HPV 16 und 18 verursachten Krebsvorstufen auch solche, die von anderen Typen verursacht worden waren. Oder die Analysen schlossen Mädchen und Frauen mit ein, die bereits mit HPV 16 oder 18 (oder anderen krebserregenden Typen) infiziert waren, teilweise bereits Zellentartungen aufwiesen und/oder nicht sämtlich alle drei Impfdosen erhalten hatten.
Diese Analysen bestätigten die Eingangsannahmen der Studien, dass Gardasil® bereits bestehende Zellentartungen nicht heilen kann und vor allem gegen HPV 16 und 18 wirkt. Sie ändern aber nichts daran, dass Gardasil® bis zu 70% allen Gebärmutterhalskrebses vorbeugen könnte, wenn die Impfung mit drei Dosen vor einer Infektion mit HPV 16 und 18 erfolgt.
Dessen ungeachtet erwecken Zeitungsartikel und Manifest den unzutreffenden Eindruck, Gardasil® könne Gebärmutterhalskrebs nur in sehr viel geringerem Umfang als 70% vorbeugen, gemäß der Süddeutschen Zeitung nur 17%. Dies obwohl die Daten den von den Behörden genehmigten Fachinformationen und unabhängigen Fachjournalen zu entnehmen sind und der Autorin des Artikels von Sanofi Pasteur MSD bei einem Redaktionsbesuch, in Telefonaten und schriftlich übermittelt und ausführlich erläutert worden waren. Deshalb weist das Unternehmen auch die Anschuldigung zurück, gewünschte Daten nicht herausgegeben zu haben.


